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News | 20.12.2020

Mit der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) sollen das Rentenniveau gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert werden.

An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaft für diese Reform verabschiedet und ans Parlament überwiesen.

Quelle: BSV

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